Alkohol am Steuer in Korea als Ausländer: Droht die Abschiebung? – Ausreiseanordnung, Abschiebungskriterien und wie Sie sich wehren

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Alkohol am Steuer in Korea als Ausländer – Ausreiseanordnung und Abschiebung

Guten Tag, ich bin Heejun Lee, Rechtsanwalt bei der Kanzlei Yeoam in Seoul.

Wenn ausländische Mandanten nach einer Trunkenheitsfahrt zu mir kommen, lautet die erste Frage fast immer: „Wie hoch wird die Geldstrafe?“ Für Ausländer ist die Geldstrafe aber oft nicht das größte Problem. Der folgende Fall ist ein fiktives Beispiel aus mehreren Beratungen.

„Nach einem Firmenessen habe ich keinen Fahrdienst bekommen, bin ein paar Kilometer Richtung Wohnung gefahren und in eine Kontrolle geraten. Mein Blutalkoholwert lag bei 0,09 %. Einige Wochen später kam ein Strafbefehl über 6 Millionen Won, den ich einfach bezahlt habe. Jetzt, Monate später, lädt mich die Einwanderungsbehörde vor. Ich habe eine koreanische Frau und ein Kind. Kann ich wirklich abgeschoben werden?“

Die kurze Antwort: Ja, das ist möglich. Bei Ausländern durchläuft eine Trunkenheitsfahrt neben dem Strafverfahren eine zweite, eigene Prüfung durch die Einwanderungsbehörde (die sogenannte sabeom simsa). Sie kann mit der Ablehnung der Visumsverlängerung, einer Ausreiseanordnung oder einer Abschiebungsanordnung enden. Ein Automatismus ist das aber nicht. Entscheidend ist, welches Ergebnis Sie im Strafverfahren erreichen und was Sie der Einwanderungsbehörde nachweisen können. Hier die Rechtslage anhand der Gesetze und echter Gerichtsentscheidungen.

Alkohol am Steuer in Korea als Ausländer – Ausreiseanordnung und Abschiebung

1. Die Strafen sind dieselben wie für Koreaner

Das koreanische Straßenverkehrsgesetz gilt unabhängig von der Staatsangehörigkeit. Strafbar ist das Fahren ab 0,03 % Blutalkohol. Für einen Ersttäter gelten folgende Strafrahmen (Art. 148-2 Abs. 2 und 3 Straßenverkehrsgesetz):

  • 0,03 % bis unter 0,08 %: Freiheitsstrafe bis 1 Jahr oder Geldstrafe bis 5 Mio. KRW
  • 0,08 % bis unter 0,2 %: Freiheitsstrafe von 1 bis 2 Jahren oder Geldstrafe von 5 bis 10 Mio. KRW
  • ab 0,2 %: Freiheitsstrafe von 2 bis 5 Jahren oder Geldstrafe von 10 bis 20 Mio. KRW
  • Verweigerung oder Vereitelung der Atemalkoholmessung: Freiheitsstrafe von 1 bis 5 Jahren oder Geldstrafe von 5 bis 20 Mio. KRW

Wer innerhalb von 10 Jahren nach einer rechtskräftigen Geldstrafe oder höheren Strafe erneut alkoholisiert fährt, dem drohen 1 bis 6 Jahre Freiheitsstrafe oder 5 bis 30 Mio. KRW Geldstrafe (Art. 148-2 Abs. 1). Wird ein Mensch verletzt, greift das Gesetz über die verschärfte Bestrafung bestimmter Straftaten: Für gefährliches Fahren mit Körperverletzung drohen 1 bis 15 Jahre Freiheitsstrafe oder 10 bis 30 Mio. KRW, bei Todesfolge lebenslange Freiheitsstrafe oder mindestens 3 Jahre (Art. 5-11).

Auch andere Verkehrsdelikte sind ernst zu nehmen. Wer bei einem Rotlichtverstoß, bei Missachtung des Fußgängervorrangs am Zebrastreifen oder beim Fahren ohne gültigen Führerschein einen Menschen verletzt, kann auch dann verfolgt werden, wenn er vollkaskoversichert ist oder sich mit dem Opfer geeinigt hat (Art. 3 Abs. 2 des Gesetzes über Sonderregelungen bei Verkehrsunfällen). Es drohen bis zu 5 Jahre Freiheitsstrafe oder bis zu 20 Mio. KRW Geldstrafe. Während der Ermittlungen kann zudem eine Ausreisesperre verhängt werden, wie ich in meinem Beitrag zur polizeilichen Vernehmung von Ausländern erklärt habe.

2. Der zusätzliche Schritt nur für Ausländer: die ausländerrechtliche Prüfung

Nach Abschluss des Strafverfahrens wird das Ergebnis an die Einwanderungsbehörde weitergeleitet, die gesondert entscheidet, ob Sie in Korea bleiben dürfen. Es gibt vier typische Ergebnisse:

  • Weiterer Aufenthalt: Sie unterschreiben eine Verpflichtung zur Gesetzestreue und behalten Ihren Status
  • Keine Visumsverlängerung: Ihr aktuelles Visum bleibt gültig, wird aber nicht verlängert
  • Ausreiseanordnung: Sie müssen Korea auf eigene Kosten bis zu einer Frist verlassen (Art. 68 Einwanderungsgesetz)
  • Abschiebungsanordnung: zwangsweise Rückführung, notfalls mit Gewahrsam (Art. 46 Einwanderungsgesetz)

Meist werden zwei Rechtsgrundlagen herangezogen. Erstens kann Art. 46 Abs. 1 Nr. 3 des Einwanderungsgesetzes schon bei einer bloßen Geldstrafe greifen: Die Behörde stuft Sie dann als Person ein, bei der nach der Einreise die Gefahr besteht, dass sie Interessen Koreas, die öffentliche Sicherheit oder die gesellschaftliche Ordnung beeinträchtigt (Art. 11 Abs. 1 Nr. 3 und 4). Zweitens erfasst Art. 46 Abs. 1 Nr. 13 Personen, die nach einer Verurteilung zu Freiheitsstrafe entlassen wurden. Koreanische Gerichte zählen dazu in der Regel auch Personen, die nie in Haft waren oder eine Bewährungsstrafe erhalten haben. Ausländerrechtlich ist eine Bewährungsstrafe deshalb fast so riskant wie eine Freiheitsstrafe ohne Bewährung.

Ausreiseanordnung und Abschiebung haben sehr unterschiedliche Folgen. Nach einer Abschiebung gilt eine Einreisesperre von fünf Jahren (Art. 11 Abs. 1 Nr. 6). Bei einer Ausreiseanordnung reisen Sie selbst aus, und die Einreisesperre fällt oft kürzer aus oder entfällt. Deshalb erlassen die Behörden statt einer Abschiebung häufig eine Ausreiseanordnung, wenn die Person freiwillig ausreisen will.

3. Ab welcher Geldstrafe wird es gefährlich? – die 3-Millionen-Won-Grenze

Die Einwanderungsbehörde prüft zunächst ihre internen „Prüfkriterien für Ausländer mit rechtskräftiger Geldstrafe“. Wie in Entscheidungen der Zentralen Verwaltungsbeschwerdekommission zitiert, sind Sie grundsätzlich von aufenthaltsbeendenden Maßnahmen betroffen, wenn einer dieser Punkte zutrifft:

  • Rechtskräftige Geldstrafe ab 3 Mio. KRW
  • Geldstrafen von insgesamt 5 Mio. KRW oder mehr in den letzten 5 Jahren
  • Geldstrafe oder höhere Strafe zweimal innerhalb von 2 Jahren oder dreimal innerhalb von 5 Jahren

Hier liegt eine Falle: Ab 0,08 % Blutalkohol beträgt die Mindestgeldstrafe 5 Mio. KRW. Schon ein Ersttäter kann die Grenze überschreiten, wenn das Gericht die Mindeststrafe verhängt. Andererseits sehen dieselben Kriterien vor, dass bei Ehepartnern koreanischer Staatsangehöriger, Investoren und ähnlichen Statusinhabern sowie in humanitären Fällen ein weiterer Aufenthalt zu prüfen ist. Wer unter die Kriterien fällt, hat also nicht automatisch verloren. Entscheidend ist, mit Unterlagen zu belegen, dass eine dieser Ausnahmen vorliegt.

Inhaber eines Daueraufenthaltsrechts (F-5) sind besser geschützt. Sie dürfen nur in Ausnahmefällen abgeschoben werden, etwa bei Hochverrat oder nach Entlassung aus einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren oder mehr (Art. 46 Abs. 2). Der Daueraufenthalt kann jedoch in bestimmten Fällen widerrufen werden, etwa bei einer rechtskräftigen Freiheitsstrafe von zwei Jahren oder mehr (Art. 89-2). Auch für sie zählt also das Strafurteil. Auslandskoreaner (F-4) und Heiratsmigranten (F-6) sind von der Prüfung nicht ausgenommen.

4. Verteidigung, Schritt eins: Art und Höhe der Strafe steuern

Das ausländerrechtliche Ergebnis beginnt beim Strafurteil. Bei Ausländern sollte die Strafverteidigung deshalb von Anfang an an den Folgen für das Visum ausgerichtet werden.

  • Im Ermittlungsverfahren: Schildern Sie genau, wie gemessen wurde, wie weit und warum Sie gefahren sind (zum Beispiel Belege, dass Sie einen Fahrdienst rufen wollten) und ob es einen Unfall gab. Prüfen Sie das Vernehmungsprotokoll mit dem Dolmetscher Satz für Satz.
  • Wenn Sie einen Strafbefehl erhalten: Sie können innerhalb von 7 Tagen nach Zustellung die Hauptverhandlung beantragen (Art. 453 Strafprozessgesetz). Dort darf keine schwerere Strafart als im Strafbefehl verhängt werden (Art. 457-2), aus einer Geldstrafe wird also keine Freiheitsstrafe. Der Betrag kann aber steigen, daher sollte diese Entscheidung gut überlegt sein.
  • Milderungsgründe: Gewährt das Gericht eine richterliche Strafmilderung, halbieren sich Ober- und Untergrenze des Strafrahmens. So lässt sich auch ab 0,08 % eine Geldstrafe unter 3 Mio. KRW anstreben. Reue, Maßnahmen gegen Wiederholung (Verkehrsschulung, Verkauf des Autos), die Umstände der Fahrt und familiäre sowie berufliche Bindungen sollten Sie mit konkreten Unterlagen belegen.
  • Bei einem Unfall: Eine Einigung mit dem Opfer und eine Erklärung, dass es keine Bestrafung wünscht, wiegen vor Gericht und bei der Einwanderungsbehörde am schwersten.
  • Eine Freiheitsstrafe vermeiden hat Vorrang: Auch eine Bewährungsstrafe ist ein Abschiebungsgrund. Wichtigstes Ziel ist deshalb, das Verfahren mit einer Geldstrafe abzuschließen.

5. Verteidigung, Schritt zwei: der Behörde zeigen, warum Sie bleiben sollten

Werden Sie von der Einwanderungsbehörde vorgeladen, werden Sie befragt und müssen eine schriftliche Erklärung abgeben. Statt sich nur zu entschuldigen, sollten Sie mit Nachweisen darlegen, warum ein weiterer Aufenthalt nach den Ausnahmen der Kriterien und dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz gerechtfertigt ist.

  • Familie: koreanischer Ehepartner oder Kinder, Familie in Korea, Unterhaltspflichten
  • Leben in Korea: Aufenthaltsdauer, Arbeitsbescheinigung, Gewerbeanmeldung, Steuernachweise
  • Umstände der Tat: kein Schaden, kurze Strecke, Notlage, Ersttat
  • Vorbeugung: Nachweis einer Verkehrsschulung, Verkauf des Autos, Verpflichtung zur Gesetzestreue
  • Unterstützungsschreiben: von Arbeitgeber, Kollegen und Nachbarn sowie die Verzichtserklärung des Opfers

Fremdsprachige Unterlagen müssen mit koreanischer Übersetzung eingereicht werden, und Ihre Angaben sollten mit der Strafakte übereinstimmen. Bereiten Sie die Erklärung deshalb vorher vor.

6. Verteidigung, Schritt drei: Nach einer Anordnung zuerst die Fristen prüfen

Wenn Sie eine Ausreise- oder Abschiebungsanordnung erhalten haben, sind die Fristen für Rechtsbehelfe kurz.

  • Einwendung gegen die Abschiebungsanordnung: binnen 7 Tagen nach Erhalt beim Justizminister (Art. 60 Einwanderungsgesetz)
  • Verwaltungswiderspruch: binnen 90 Tagen ab Kenntnis der Entscheidung (Art. 27 Verwaltungsbeschwerdegesetz)
  • Anfechtungsklage: binnen 90 Tagen ab Kenntnis der Entscheidung (Art. 20 Verwaltungsprozessgesetz)
  • Aussetzung der Vollziehung: Widerspruch oder Klage setzen die Ausreisepflicht nicht automatisch aus. Beantragen Sie die Aussetzung vor Ablauf der Ausreisefrist

Die Ausreisefrist ist oft knapp, und nach der Ausreise lohnt sich das Vorgehen gegen die Anordnung kaum noch. Lassen Sie sich sofort nach Erhalt der Anordnung beraten.

7. Was die Rechtsprechung über Erfolg und Misserfolg zeigt

Bei ausländerrechtlichen Entscheidungen hat die Behörde ein weites Ermessen, und die Gerichte bestätigen sie meist. Es gibt aber Fälle, in denen Anordnungen aufgehoben wurden.

Aufgehoben ① (Verwaltungsgericht Seoul, 2021) Ein ethnischer Koreaner aus China mit F-4-Visum erhielt wegen Trunkenheit am Steuer eine Geldstrafe von 5 Mio. KRW sowie eine Ausreiseanordnung und die Ablehnung der Verlängerung. Das Gericht hob beides auf: Niemand war zu Schaden gekommen, er hatte keine weiteren Vorstrafen, lebte seit rund 15 Jahren in Korea und war mit einer koreanischen Staatsangehörigen verheiratet.

Aufgehoben ② (Landgericht Suwon, 2024) Ein F-4-Inhaber verursachte durch einen Rotlichtverstoß und Missachtung des Fußgängervorrangs am Zebrastreifen einen Unfall und erhielt 10 Monate Freiheitsstrafe auf 2 Jahre Bewährung. Gegen ihn erging eine Ausreiseanordnung, sein Widerspruch wurde zurückgewiesen. Das Gericht hob die Anordnung dennoch auf: Es handelte sich um eine Fahrlässigkeitstat, die anders zu bewerten sei als eine Bewährungsstrafe für eine Vorsatztat, er hatte sich mit dem Opfer geeinigt, das um Milde bat, und lebte seit 16 Jahren mit seiner Frau in Korea. Das geschützte öffentliche Interesse (Vorbeugung hypothetischer Unfälle) bewertete das Gericht als abstrakt.

Aufgehoben ③ (Zentrale Verwaltungsbeschwerdekommission) Ausreiseanordnungen wurden aufgehoben für einen Unternehmer, der in einer Notsituation sein Auto etwa einen Meter bewegt hatte und 7 Mio. KRW Geldstrafe erhielt, sowie für einen Arbeitnehmer mit E-9-Visum, der ohne Schaden 5 Mio. KRW Geldstrafe erhielt, rund sechs Jahre ohne weitere Verstöße gearbeitet hatte und ein Unterstützungsschreiben seines Arbeitgebers vorlegte.

Bestätigt (Landgerichte Ulsan und Suwon u. a.) Bestätigt wurden Ausreiseanordnungen dagegen, wenn jemand mit einschlägiger Vorstrafe mit 0,183 % ein anderes Auto rammte und eine Bewährungsstrafe erhielt, oder wenn jemand nach mehreren Verurteilungen wegen Trunkenheit am Steuer erneut stark alkoholisiert einen Menschen verletzte.

Entscheidend waren also Schaden, Vorstrafen, Blutalkoholwert, Familie und Lebensmittelpunkt in Korea sowie eine Einigung mit dem Opfer. Diese Faktoren lassen sich nach Erlass einer Anordnung kaum noch schaffen. Die meisten stehen bereits im Strafverfahren und in der ausländerrechtlichen Prüfung fest.

Wichtige Urteile zu Ausreiseanordnungen nach Trunkenheitsfahrten und Verkehrsunfällen in Korea

8. Checkliste: Was Sie jetzt tun sollten

  • Blutalkoholbereich und mögliche Schäden klären
  • Alle Geldstrafen und sonstigen Strafen der letzten 5 Jahre auflisten
  • Bei Strafbefehl: 7-Tage-Frist für die Hauptverhandlung notieren
  • Fristen in Vorladung oder Anordnung der Einwanderungsbehörde prüfen
  • Familien-, Arbeits-, Steuer- und Unterstützungsunterlagen samt Übersetzung sammeln
  • Vor Ablauf der Ausreisefrist Einwendung, Widerspruch oder Klage sowie Aussetzung prüfen
Checkliste für Ausländer nach einer Trunkenheitsfahrt in Korea

Häufige Fragen

Q. Ich habe nur eine Geldstrafe bezahlt. Kann trotzdem eine Ausreiseanordnung kommen?
Ja. Auch eine Geldstrafe kann nach Art. 46 Abs. 1 Nr. 3 des Einwanderungsgesetzes eine Grundlage für aufenthaltsbeendende Maßnahmen sein. Nach den internen Kriterien der Einwanderungsbehörde sind Sie bei einer Geldstrafe ab 3 Mio. KRW, Geldstrafen von insgesamt 5 Mio. KRW in fünf Jahren oder zwei Geldstrafen innerhalb von zwei Jahren grundsätzlich betroffen. Sind Sie etwa Ehepartner eines koreanischen Staatsangehörigen, kann ein weiterer Aufenthalt dennoch geprüft werden.

Q. Ist eine Bewährungsstrafe sicherer als eine Freiheitsstrafe ohne Bewährung?
Strafrechtlich ja, ausländerrechtlich kaum. Koreanische Gerichte behandeln eine Bewährungsstrafe in der Regel als Verurteilung zu Freiheitsstrafe, sodass sie ein Abschiebungsgrund sein kann.

Q. Kann jemand mit Daueraufenthalt (F-5) wegen Trunkenheit am Steuer abgeschoben werden?
Inhaber eines Daueraufenthaltsrechts dürfen nur in gesetzlichen Ausnahmefällen abgeschoben werden, etwa bei Hochverrat oder nach Entlassung aus einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren oder mehr. Der Daueraufenthalt selbst kann aber in bestimmten Fällen widerrufen werden, zum Beispiel bei einer rechtskräftigen Freiheitsstrafe von zwei Jahren oder mehr.

Q. Darf ich in Korea bleiben, solange meine Klage gegen die Ausreiseanordnung läuft?
Die Klage allein setzt die Ausreisepflicht nicht aus. Sie müssen zusätzlich die Aussetzung der Vollziehung beantragen, und das Gericht muss ihr stattgeben.

Q. Kann ich nach einer Ausreiseanordnung wieder nach Korea einreisen?
Eine Ausreiseanordnung zieht meist eine mildere Einreisesperre nach sich als eine Abschiebung. Nach Ablauf der Sperrfrist können Sie erneut ein Visum beantragen. Nach einer Abschiebung gilt eine Einreisesperre von fünf Jahren.

Fazit

Für Ausländer ist eine Trunkenheitsfahrt in Korea nicht nur eine Frage der Geldstrafe, sondern eine Frage, ob sie weiter in Korea leben können. Und die meisten Faktoren für das ausländerrechtliche Ergebnis werden bereits im Strafverfahren festgelegt. Betrachten Sie Straf- und Aufenthaltsrecht deshalb ab der Kontrolle gemeinsam.

Wenn gegen Sie wegen Trunkenheit am Steuer oder eines Verkehrsunfalls ermittelt wird oder Sie einen Strafbefehl, eine Vorladung der Einwanderungsbehörde oder eine Ausreiseanordnung erhalten haben, stellen Sie bitte die erhaltenen Unterlagen, Ihren Aufenthaltsstatus und frühere Strafen zusammen und kontaktieren Sie mich über den KakaoTalk-Open-Chat unten oder telefonisch (+82-10-4692-6821). Beratungen sind auf Deutsch, Englisch, Französisch und Koreanisch möglich. Sie können auch das Kontaktformular nutzen oder sich über meine Rechtsdienstleistungen für Ausländer in Seoul informieren.

Weitere Videos zu koreanischen Rechtsfällen finden Sie auf meinem YouTube-Kanal (auf Koreanisch).

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Für diese Werbung verantwortlicher Rechtsanwalt: Heejun Lee, Partner, Kanzlei Yeoam · Telefon +82-10-4692-6821
Dieser Beitrag enthält allgemeine Informationen zum koreanischen Recht und stellt keine Rechtsberatung dar. Das Ergebnis hängt von Ihrem Aufenthaltsstatus, Ihrer Staatsangehörigkeit und den Umständen des Einzelfalls ab. Der geschilderte Beratungsfall ist ein fiktives Beispiel aus mehreren Beratungen; die Gerichtsfälle fassen veröffentlichte Urteile und Beschwerdeentscheidungen zusammen.

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