Kein schriftlicher Arbeitsvertrag und ein Mitarbeiter hat Firmengeld veruntreut? – Warum der Arbeitsvertrag in Korea für Strafanzeigen entscheidend ist

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Guten Tag, ich bin Heejun Lee, Rechtsanwalt bei der Kanzlei Yeoam in Seoul.

Viele Unternehmer in Korea, auch ausländische Investoren, halten den Arbeitsvertrag für eine Formalität, die nur bei einer Arbeitsinspektion zählt. Der folgende Fall ist fiktiv und aus mehreren Beratungen zusammengesetzt.

„Eine Mitarbeiterin hat über fünf Jahre unsere Buchhaltung und das Inkasso bei Kunden erledigt. Beim Jahresabschluss fehlten mehrere zehn Millionen Won. Als wir Strafanzeige vorbereiteten, sagte sie: ‚Das war nie offiziell meine Aufgabe. Der Chef hat mich nur ab und zu um Hilfe gebeten.‘ Die Bedingungen hatten wir bei der Einstellung nur mündlich vereinbart, unterschrieben wurde nichts.“

Wie dieser Fall zeigt, ist der Arbeitsvertrag kein bloßes Verwaltungsformular. Wenn etwas schiefgeht, ist er der grundlegendste Beweis dafür, welche Aufgaben und Befugnisse das Unternehmen dem Mitarbeiter übertragen hat.

1. Schon das Fehlen eines schriftlichen Vertrags ist strafbar

Artikel 17 des koreanischen Arbeitsstandardgesetzes (Labor Standards Act) verpflichtet Arbeitgeber, Lohn, vertragliche Arbeitszeit, Ruhetage und Jahresurlaub festzulegen und die wesentlichen Bedingungen schriftlich niederzulegen und dem Arbeitnehmer auszuhändigen. Ein Verstoß wird nach Artikel 114 mit einer Geldstrafe von bis zu 5 Millionen KRW geahndet – es handelt sich um eine Strafe, nicht nur um ein Bußgeld.

Mit Urteil vom 27. Juni 2024 (2020Do16541) entschied der Oberste Gerichtshof Koreas, dass Artikel 17 und die Strafvorschrift auch für befristet Beschäftigte gelten, unabhängig von den Bußgeldern nach dem Gesetz über befristete Arbeitsverhältnisse. Aushilfen und Vertragskräfte sind also keine Ausnahme.

2. Das größere Risiko zeigt sich bei Veruntreuung und Untreue

Nach Artikel 355 und 356 des koreanischen Strafgesetzbuchs begeht berufliche Veruntreuung, wer beruflich fremdes Eigentum verwahrt, und berufliche Untreue, wer beruflich fremde Angelegenheiten besorgt. Die Ermittler fragen daher zuerst, welche Aufgaben, Befugnisse und Pflichten der Mitarbeiter tatsächlich hatte.

Mit Urteil vom 14. November 2024 (2024Do13000) stellte der Oberste Gerichtshof sinngemäß klar, dass Täter der Untreue nur ist, bei wem der Schutz oder die Verwaltung fremden Vermögens auf Grundlage eines Vertrauensverhältnisses den wesentlichen Inhalt der Beziehung ausmacht – über die bloße Erfüllung gewöhnlicher Vertragspflichten hinaus. Je klarer Aufgaben und Befugnisse dokumentiert sind, desto leichter lässt sich dieses Vertrauensverhältnis beweisen.

Ohne Vertrag oder schriftliche Aufgabenbeschreibung kann der Mitarbeiter einwenden: „Das war nicht meine Aufgabe“ oder „Das ist nur ein privater Geldstreit mit dem Chef“. Die zivilrechtliche Schadensersatzhaftung mag bestehen bleiben, aber die strafrechtliche Verfolgung wegen Veruntreuung oder Untreue wird deutlich schwieriger. In der Praxis stellt die Polizei solche Anzeigen nicht selten mit dem Hinweis auf den Zivilrechtsweg ein.

3. Ist eine Bestrafung ohne Vertrag ausgeschlossen?

Nein. Im Plenarurteil vom 19. Juli 2018 (2017Do17494) entschied der Oberste Gerichtshof, dass das für die Veruntreuung erforderliche Anvertrauensverhältnis nicht nur durch Vertrag, sondern auch durch Gesetz, Gewohnheit, Billigkeit oder Treu und Glauben entstehen kann. Kontoauszüge, Messenger-Verläufe und Freigabeprotokolle können die tatsächliche Tätigkeit ebenfalls belegen.

Die Beweislast trägt jedoch vollständig das Unternehmen. Was ein einziges Dokument geklärt hätte, muss aus Indizien zusammengesetzt werden, und die Ermittlungen ziehen sich hin. Aufgaben und Befugnisse von Anfang an schriftlich festzulegen, ist der verlässlichste Schutz.

4. Was sollte im Arbeitsvertrag stehen?

Neben den Pflichtangaben empfehlen wir bei Mitarbeitern, die mit Geld oder Waren des Unternehmens umgehen, folgende Punkte festzuhalten:

  • Konkrete Aufgaben und Tätigkeitsbereich (Kassenführung, Inkasso, Lagerverwaltung usw.)
  • Befugnisse im Umgang mit Firmengeldern oder -vermögen und das Freigabeverfahren
  • Verschwiegenheit und Pflicht zur Rückgabe von Unterlagen und Vermögenswerten beim Ausscheiden
  • Schriftliche Aktualisierung (Aufgabenbeschreibung, Versetzungsschreiben) bei geänderten Aufgaben
  • Unterschrift oder elektronische Empfangsbestätigung des Arbeitnehmers über die Aushändigung

5. Checkliste für Arbeitgeber in Korea

  • Haben Sie mit allen Mitarbeitern einen schriftlichen Vertrag geschlossen und jeweils eine Kopie ausgehändigt?
  • Sind Lohn, Arbeitszeit, Ruhetage und Jahresurlaub vollständig angegeben?
  • Sind Aufgaben und Befugnisse von Mitarbeitern, die mit Geld oder Waren umgehen, schriftlich bestimmt?
  • Haben Sie Änderungen der Aufgaben schriftlich festgehalten?
  • Bewahren Sie eine Unterschrift oder elektronische Bestätigung über die Aushändigung auf?

6. Häufige Fragen aus der Beratung

Q. Welche Strafe droht in Korea, wenn kein schriftlicher Arbeitsvertrag ausgehändigt wird?
Nach Artikel 17 des Arbeitsstandardgesetzes müssen Lohn, Arbeitszeit, Ruhetage und Jahresurlaub schriftlich festgehalten und dem Arbeitnehmer ausgehändigt werden. Ein Verstoß kann nach Artikel 114 mit einer Geldstrafe von bis zu 5 Millionen KRW bestraft werden; das gilt auch für befristet Beschäftigte.

Q. Kann ich ohne schriftlichen Vertrag Strafanzeige wegen Veruntreuung gegen einen Mitarbeiter erstatten?
Ja, aber das Unternehmen muss mit anderen Beweisen zeigen, dass der Mitarbeiter sein Vermögen verwahrt oder verwaltet hat. Ohne Vertrag oder Aufgabenbeschreibung kann der Mitarbeiter leichter von einem Zivilstreit sprechen, was die strafrechtliche Verfolgung erschwert.

Q. Kann ich mit einem bereits beschäftigten Mitarbeiter jetzt noch einen Vertrag schließen?
Ja. Erstellen Sie einen schriftlichen Vertrag mit den aktuellen Bedingungen, Aufgaben und Befugnissen, händigen Sie eine Kopie aus und lassen Sie sich die Aushändigung schriftlich bestätigen.

Ein einziger Arbeitsvertrag kann der Ausgangspunkt sein, um einen Schaden von mehreren zehn Millionen Won zurückzuholen. Ohne ihn kann selbst ein scheinbar eindeutiger Fall als „Zivilsache“ enden.

Wenn Sie prüfen möchten, ob Ihre Arbeitsverträge Ihr Unternehmen in Korea ausreichend schützen, oder wenn Sie Veruntreuung oder Untreue durch einen Mitarbeiter vermuten, stellen Sie bitte Vertrag und Unterlagen zusammen und kontaktieren Sie mich über den KakaoTalk-Open-Chat unten oder telefonisch (+82-10-4692-6821). Beratung auf Koreanisch, Englisch, Deutsch und Französisch.

Weitere Videos zu koreanischen Rechtsfällen finden Sie auf meinem YouTube-Kanal (auf Koreanisch).

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Dieser Beitrag enthält allgemeine Informationen zum koreanischen Recht. Das Ergebnis im Einzelfall hängt vom Sachverhalt ab, etwa von der Art der Beschäftigung, den Aufgaben des Mitarbeiters und den verfügbaren Beweisen. Der geschilderte Fall ist eine fiktive Zusammenstellung aus mehreren Beratungen.

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